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   OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89   

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https://dejure.org/1989,7354
OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89 (https://dejure.org/1989,7354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1989 - 20 U 20/89 (https://dejure.org/1989,7354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 20 U 20/89 (https://dejure.org/1989,7354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 605
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Eine solche Umorganisation muss dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden unzumutbaren Einkommenseinbußen verbunden sein (vgl. BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IVa ZR 35/88] ; OLG Hamm VersR 1990, 605 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1076 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Die Umorganisation muß dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden sein (Senat VersR 1992, 1076; BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]; vgl. auch OLG Hamm VersR 90, 605; Prölss/Martin/Voit, a.a.O., BUZ § 2 Anm. 2 c jeweils m.w.N.).

    Möglicherweise beschränkt sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1991, 1359 [OLG Düsseldorf 26.06.1990 - 4 U 201/89] ) erwogene Obliegenheit zur Entlassung oder Neueinstellung zutreffender Weise auf den Austausch von Funktionsträgern, um dem Betriebsinhaber den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, die er noch bewältigen kann, zu ermöglichen (vgl. auch OLG Hamm r + s 1990, 31).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00

    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

    Auf der Grundlage ihrer Vertragsbedingungen (§ 5 AVB) ist die Beklagte aber auch bei nur fingierter Berufsunfähigkeit i.S. von § 2 Abs. 3 ihrer AVB verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob und ggf. ab wann sie ihre Leistungspflicht anerkennt oder nicht (vgl. BGH VersR 1990, 605, 606 und VersR 1993, 562, 564).
  • OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95

    Berufsunfähigkeit; Bürotätigkeit; Klettertätigkeit

    Ob und in welchem Grad Berufsunfähigkeit anzunehmen ist, ist vielmehr nach der auf medizinische Fachkenntnis gestützten Feststellung dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Frage der konkreten Ausgestaltung der vom Versicherten bei Eintritt der - behaupteten - Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit (BGHZ 119, 261; BGH VersR 1993, 1470, OLG Hamm VersR 1990, 605).

    Sie kann auch Maßstab sein in den Fällen, in denen der Versicherte zwar einzelne Arbeiten seines Tätigkeitsbereichs nicht mehr ausüben, aber seine anderen Verrichtungen davon unberührt erledigen kann (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 605).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

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  • OLG Oldenburg, 28.04.1999 - 2 U 41/99

    Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bei der Ermittlung der

    Bei der Bemessung des Grads der Berufsunfähigkeit kann der Anteil der Arbeitszeit, in welcher der Versicherte ihm zugewiesene Tätigkeiten noch ausführen kann, ein geeigneter Maßstab sein (OLG Hamm VersR 1990, 605, 607 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Köln r + s 1995, 236; Senat r + s 1996, 328; Bruck/Möller/Winter, VVG, 8. Aufl., Bd. V, G 38).
  • LG Hannover, 30.01.1991 - 12 O 332/89

    Bedeutung einer Umschulung für das Nachprüfungsverfahren

    Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist die konkrete Ausgestaltung der vom VN bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 605 (607].
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